Förderbedingungen
Stand: 11.09.2026
1. Annahme und Zweck
Das Förderangebot richtet sich an passende Vereine und kleine ehrenamtlich getragene Projekte. Samilaf Solutions entscheidet nach Prüfung von Zweck, Größe und Nutzung über die Annahme. Ein allgemeiner Anspruch auf Förderung besteht nicht. Maßgeblich ist der individuell bestätigte Leistungsumfang. Überwiegend kommerzieller Handel ist nicht Gegenstand der Förderung.
2. Umfang und zusätzliche Arbeiten
Während der Förderung entfallen die laufende Grundgebühr und eine Verkaufsprovision durch Samilaf. Hosting, SSL, technischer Betrieb, automatische Backups und eine verfügbare DE-Domain sind im vereinbarten Umfang enthalten. Einrichtung, umfangreiche Änderungen und Sonderleistungen sind nicht automatisch kostenlos und werden gegebenenfalls separat angeboten und beauftragt. Inhalte pflegt der Partner über die projektbezogen freigegebenen Funktionen selbst. Technische Systemkonfigurationen bleiben bei Samilaf.
3. Unterstützerhinweis
Der dezente Hinweis „Unterstützt von Samilaf Solutions“ mit Verlinkung ist verbindlicher Bestandteil des geförderten Auftritts. Er darf während der Förderung nicht ohne Abstimmung entfernt oder verdeckt werden.
4. Änderungen und Beendigung
Änderungen des Nutzungszwecks sind mitzuteilen. Bei Zweckänderung oder Wegfall der Fördergrundlage wird die Fortsetzung geprüft. Samilaf teilt eine Beendigung und das Leistungsende in Textform mit; daraus entsteht kein automatischer kostenpflichtiger Vertrag. Der Partner kann die Förderung selbst beenden. Das jeweils bestätigte Leistungsende wird dokumentiert. Zum Ende wird das Projekt deaktiviert und die laufende Leistung eingestellt.
5. Domain und eigene Daten
Nach Leistungsende stehen 30 Tage für Domainmitnahme und Sicherung eigener Inhalte und Daten zur Verfügung. Der berechtigte Domaininhaber erhält auf Anfrage den AuthInfo-Code über einen sicheren Weg. Bei einer DE-Domain ist dessen technische Gültigkeit von maximal 30 Tagen ab Ausstellung gesondert zu beachten; falls innerhalb der Übergangsfrist nötig, wird ein neuer Code angefordert. Die Domainverwaltung wird nicht vor Abschluss des Transfers beziehungsweise Klärung des weiteren Verbleibs aufgegeben. Eine Anfrage bleibt auch bei geschlossenem Portalzugang per E-Mail an support@samilaf-solutions.de möglich.
Eine Datensicherung überträgt keine zusätzlichen Nutzungsrechte an Software oder Designvorlagen. Die für die Förderung eingeräumte Nutzung der bereitgestellten Systeme endet mit der Förderung. Rechte an eigenen Inhalten bleiben unberührt.
6. Aufbewahrung
Deaktivierung bedeutet nicht sofortige Löschung. Rückgabe und Löschung personenbezogener Daten richten sich nach der AVV und gesetzlichen Vorgaben. Eine zusätzliche Vorhaltung zur Reaktivierung wird gesondert abgestimmt. Gesetzlich aufzubewahrende Nachweise werden getrennt behandelt. Die interne Archivprüfung ist keine Verlängerung der zugesagten Exportfrist.
7. Weitere Vereinbarungen
Im Übrigen gelten die Partnervereinbarung, die AVV und die AGB, soweit sie diesen besonderen Förderbedingungen nicht widersprechen. Individuelle Vereinbarungen bleiben vorrangig.